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Installation Bürgerkarte | Um Ihren Windows PC Bürgerkarten tauglich zu machen, starten Sie bitte den a.sign Full Installer und folgen den Anweisungen.
Nach erfolgreicher Installation können Sie: - Ihre Karte verwalten
- Einfache Signaturen erstellen (z.B. Signieren von E-Mails)
- Bürgerkarten (E-Government) Anwendungen nutzen
- Qualifizierte Elektronische Signaturen erstellen
| | | a.sign Full Installer (exe) | Manuelle Installation Bei einer manuellen Installation müssen die einzelnen Schritte des a.sign installers nacheinander durchgeführt werden. a.trust empfiehlt diese Art der Installation nur erfahrenen Benutzern. | 2. Schritt: Installation a.sign client | Hinweis: Bitte beachten sie, dass Ihr Kartenleser bei der Installation angesteckt bleibt, da die automatische Erkennung des Gerätes sonst nicht funktioniert! Nutzen Sie den a.sign client um Ihre PINs über das Smartcard Management zu verwalten. Der Bereich Kundendienste Online bietet Ihnen zahlreiche nützliche Funktionen die Ihnen a.trust zur Verfügung stellt. Eine detailierte Funktionalitätenübersicht bietet Ihnen das Benutzerhandbuch. Installation der Software a.sign client | | 3. Schritt: Installation Bürgerkarten-Software | | Hinweis: Bitte beachten sie, dass erst die Aktivierung der Personenbindung (ZMR-Daten) Ihre a.sign premium Karte zur Bürgerkarte macht! (siehe: a.sign client -Kundendienste Online ) Wählen Sie bitte eine der beiden Bürgerkartenumgebungen aus | a.trust Bürgerkartenumgebung | trustDesk Basic (MAC und Linux fähig) | | | | Nach erfolgreicher Installation stehen Ihnen folgende Anwendungsbereiche zur Verfügung: Hinweis: Ihre a.sign premium Karte ist der e-card in allen Anwendungsbereichen gleich gestellt. (§ 31a ASVG) | | 4. Schritt: Zertifikate in Standardanwendungen nutzen | Neben den Bürgerkartenfunktionen (E-Government) stehen Ihnen weitere umfangreiche Möglichkeiten zur Verfügung Ihre Signatur einzusetzen. Das Signieren von E-Mails, Office Dokumenten, u.v.m. haben wir in Kurzanleitungen für Sie zusammengefasst und hier bereit gestellt. | | | | | |
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